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   BVerwG, 22.08.1996 - 8 B 83.96   

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https://dejure.org/1996,5201
BVerwG, 22.08.1996 - 8 B 83.96 (https://dejure.org/1996,5201)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1996 - 8 B 83.96 (https://dejure.org/1996,5201)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1996 - 8 B 83.96 (https://dejure.org/1996,5201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Feststellung der Rechtswidrigkeit eines durch Ableistung des Grundwehrdiensts erledigten Einberufungsbescheids - Voraussetzungen der Annahme einer betrieblichen Unentbehrlichkeit des Wehrpflichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 144
    Verwaltungsprozeßrecht - Sachentscheidung durch das Revisionsgericht bei fehlerhafter Prozeßabweisung durch den Tatsachenrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 21.94

    Wehrpflicht - Unentbehrlichkeit - Eigenes Verschulden - Ausbildung -

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1996 - 8 B 83.96
    Die Annahme der betrieblichen Unentbehrlichkeit eines Wehrpflichtigen im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, daß der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall der Arbeitskraft des Wehrpflichtigen weder durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch Einstellung einer auf dem Arbeitsmarkt greifbaren und wirtschaftlich tragbaren Ersatzkraft ausgeglichen werden kann und deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen würde (vgl. u.a. Urteile vom 2. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 94.81 - Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 15 S. 5 m.w.N. und vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 8 C 21.94 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 185 S. 5 ).
  • BVerwG, 02.12.1983 - 8 C 94.81

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Elterlicher Betrieb - Unentbehrlichkeit des

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1996 - 8 B 83.96
    Die Annahme der betrieblichen Unentbehrlichkeit eines Wehrpflichtigen im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, daß der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall der Arbeitskraft des Wehrpflichtigen weder durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch Einstellung einer auf dem Arbeitsmarkt greifbaren und wirtschaftlich tragbaren Ersatzkraft ausgeglichen werden kann und deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen würde (vgl. u.a. Urteile vom 2. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 94.81 - Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 15 S. 5 m.w.N. und vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 8 C 21.94 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 185 S. 5 ).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 3 C 34.89

    Rechtmäßigkeit einer Änderung und Rückforderung von Kriegsschadenrente -

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1996 - 8 B 83.96
    Bei einer fehlerhaften Prozeßabweisung der Klage kann das Revisionsgericht in der Sache entscheiden, wenn die im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen eine hinreichende Grundlage für eine Sachentscheidung bieten und auch im Falle einer Zurückverweisung kein anderes Ergebnis möglich erscheint (stRspr; vgl. etwa Urteile vom 16. Mai 1991 - BVerwG 3 C 34.89 - Buchholz 427.3 § 290 LAG Nr. 15 S. 1 m.w.N. und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 3 C 31.92 - Buchholz 451.16 § 6 BJagdG Nr. 2 S. 1 ).
  • BVerwG, 26.07.1979 - 8 B 28.79

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache - Voraussetzungen der

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1996 - 8 B 83.96
    Ein Recht des betroffenen Wehrpflichtigen auf die ausschließlich im öffentlichen Interesse liegende Unabkömmlichkeitsstellung besteht nicht (vgl. Beschluß vom 26. Juli 1979 - BVerwG 8 B 28.79 - BVerwGE 58, 244 [BVerwG 26.07.1979 - 8 B 28/79] und Urteil vom 14. Februar 1986 - BVerwG 8 C 80.83 - Buchholz 448.0 § 13 WPflG Nr. 2 S. 1 f.).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 3 C 31.92

    Ersatz eines Wildschadens - Verlust einer Mitgliedschaft in einer Körperschaft

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1996 - 8 B 83.96
    Bei einer fehlerhaften Prozeßabweisung der Klage kann das Revisionsgericht in der Sache entscheiden, wenn die im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen eine hinreichende Grundlage für eine Sachentscheidung bieten und auch im Falle einer Zurückverweisung kein anderes Ergebnis möglich erscheint (stRspr; vgl. etwa Urteile vom 16. Mai 1991 - BVerwG 3 C 34.89 - Buchholz 427.3 § 290 LAG Nr. 15 S. 1 m.w.N. und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 3 C 31.92 - Buchholz 451.16 § 6 BJagdG Nr. 2 S. 1 ).
  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 80.83

    Wehrpflicht - Einberufungsbescheid - Unabkömmlichstellung

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1996 - 8 B 83.96
    Ein Recht des betroffenen Wehrpflichtigen auf die ausschließlich im öffentlichen Interesse liegende Unabkömmlichkeitsstellung besteht nicht (vgl. Beschluß vom 26. Juli 1979 - BVerwG 8 B 28.79 - BVerwGE 58, 244 [BVerwG 26.07.1979 - 8 B 28/79] und Urteil vom 14. Februar 1986 - BVerwG 8 C 80.83 - Buchholz 448.0 § 13 WPflG Nr. 2 S. 1 f.).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Die in der Vorinstanz aus prozessualen Gründen ausgesprochene Abweisung der geänderten Klage ist aus sachlichen Gründen zu bestätigen, weil die Klage unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Erfolg haben kann (stRspr; vgl. Urteile vom 17. Juli 1969 - BVerwG 2 C 8.66 - und vom 22. Januar 1997 - BVerwG 8 C 39.95 - m.w.N.; Beschluß vom 22. August 1996 - BVerwG 8 B 83.96 ).
  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 3.13

    Vorlagebeschluss; Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung;

    Hat die Vorinstanz - wie hier - die Klage als unzulässig abgewiesen, kann das Revisionsgericht die Prozessabweisung nach § 144 Abs. 4 VwGO als Sachabweisung aufrechterhalten, wenn die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil eine hinreichende Grundlage für eine Sachentscheidung bieten und auch im Fall einer Zurückverweisung kein anderes Ergebnis möglich erscheint (vgl. Beschlüsse vom 13. Juni 1977 - BVerwG 4 B 13.77 - BVerwGE 54, 99 und vom 22. August 1996 - BVerwG 8 B 83.96 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 C 4.01

    Anschlussberufung; Zulassung; Zulassungsberufung; Anspruch, prozessualer;

    Bei einer fehlerhaften Prozessabweisung der Klage kann das Revisionsgericht in der Sache entscheiden, wenn die im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen eine hinreichende Grundlage für eine Sachentscheidung bieten und auch im Falle einer Zurückverweisung kein anderes Ergebnis möglich erscheint (stRspr; vgl. etwa Urteile vom 16. Mai 1991 - BVerwG 3 C 34.89 - Buchholz 427.3 § 290 LAG Nr. 15 S. 1 m.w.N. und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 3 C 31.92 - Buchholz 451.16 § 6 BJagdG Nr. 2 S. 1 , Beschluss vom 22. August 1996 - BVerwG 8 B 83.96 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 61).
  • BVerwG, 07.03.2013 - 4 BN 33.12

    Zur Verwirkung eines prozessualen Antragsrechts

    a) Soweit die Beschwerde (sinngemäß) rügt, der Verwaltungsgerichtshof habe in unzulässiger Weise durch Prozess- statt durch Sachurteil entschieden, macht sie damit zwar einen Verfahrensfehler im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 2007 - BVerwG 8 B 97.07 - juris Rn. 2, vom 28. Juli 2006 - BVerwG 7 B 56.06 - ZOV 2006, 373 = juris Rn. 2, vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 3 B 76.04 - juris Rn. 9, vom 16. Februar 1998 - BVerwG 1 B 12.98 - juris Rn. 5 und vom 22. August 1996 - BVerwG 8 B 83.96 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 61).
  • BVerwG, 26.10.2007 - 8 B 97.07
    Sie macht damit einen Verfahrensfehler im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend (vgl. Beschlüsse vom 16. Februar 1998 BVerwG 1 B 12.98 und vom 21. Oktober 2004 BVerwG 3 B 76.04 juris; vom 22. August 1996 BVerwG 8 B 83.96 Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 61; vom 28. Juli 2006 BVerwG 7 B 56.06 ZOV 2006, 373).
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